KOMPETENZEN
FÜR SIE UND IHRE BEDÜRFNISSE QUALIFIZIERT
FÜR SIE UND IHRE BEDÜRFNISSE QUALIFIZIERT
Ein Nachlasspfleger vertritt die Interessen unbekannter Erben eines Nachlasses, solange diese ihre Erbenstellung nicht nachweisen oder das Erbe nicht selbst verwalten können. Seine Aufgabe ist es, den Nachlass zu sichern und verantwortungsvoll zu verwalten.
Erbenermittlung bedeutet aufwändige Recherche. Sie umfasst Register, Archive sowie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, ergänzt durch Melderegister und Grundbuchauszüge. Auch Befragungen von Umfeldpersonen sind erforderlich. Ohne juristische Fachkenntnis und Erfahrung ist eine rechtssichere Feststellung der Erben nahezu unmöglich.
‚Curator de Jure‘ bezeichnet eine Berufsbetreuerin, die vom Amtsgericht bestellt wird und ihre besondere Expertise durch eine anerkannte Hochschulweiterbildung nachgewiesen hat.
Abschlussarbeit im Rahmen des Zertifikatsstudiums
Die Qualifikation wird durch ein Hochschulzertifikat der Technischen Hochschule Deggendorf bestätigt. Das fünfsemestrige Studium umfasst rechtliche, psychologische und kommunikative Module sowie eine Transferarbeit und ein Abschlusskolloquium.
Mit dem erfolgreichen Abschluss wurde mir 2021 die Qualifikation Zertifizierte Berufsbetreuerin – Curator de Jure (THD) verliehen.
Ein Verfahrenspfleger wird durch das Gericht bestellt, um die Interessen unbekannter Erben in Nachlassverfahren sowie Beteiligter in familienrechtlichen Verfahren – etwa in Betreuungs- oder Unterbringungssachen – zu vertreten.
Eine solide Ausbildung schafft die Grundlage für rechtssicheres Handeln und verantwortungsvolle Entscheidungen. Gerade in Nachlass- und Betreuungssachen geht es um Vermögen, Rechte und persönliche Lebenssituationen, die ein hohes Maß an Fachwissen und Sorgfalt erfordern. Nachweisbare Qualifikation stärkt das Vertrauen von Erben und Klienten und gewährleistet, dass sie in schwierigen Situationen kompetent und einfühlsam begleitet werden.
„Qualifikation ist die Grundlage, Verantwortung zu übernehmen.“