KOMPETENZEN
FÜR SIE UND IHRE BEDÜRFNISSE QUALIFIZIERT
FÜR SIE UND IHRE BEDÜRFNISSE QUALIFIZIERT
Ein Nachlasspfleger ist vergleichbar mit einem Kurator oder Betreuer, der die Interessen von Erben eines Nachlasses vertritt, wenn diese nicht bekannt oder nicht in der Lage sind, das Erbe selbst zu verwalten.
Wie ein Detektiv, der nach Spuren sucht, muss der Erbenermittler umfassend recherchieren. Das beinhaltet das Durchforsten von Registern, Familienarchiven, Geburts- und Heiratsurkunden und das Befragen von Personen, die mit dem Verstorbenen in Verbindung standen.
Ein durch das Amtsgericht bestellter Berufsbetreuer, der durch eine anerkannte Weiterbildung an einer Hochschule seine Professionalität und Expertise im Bereich der Rechtlichen Betreuung nachweist und äußerst professionell arbeitet.
Die Aus- und Weiterbildung startet jeweils im Oktober und erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Semestern. Sie schließt im letzten Semester mit einem zweitägigen Transferseminar (virtuell) zur Vorbereitung auf die Transferarbeit sowie einem eintägigen Abschlusskolloquium (in Präsenz) ab.
Mit Abschluss der Aus- und Weiterbildung wird ein Hochschulzertifikat der Technischen Hochschule Deggendorf erworben, mit der die Qualifikation zum „Zertifizierten Berufsbetreuer – Curator de Jure (THD)“ nachgewiesen wird.
Ein Verfahrenspfleger kann durch den zuständigen Rechtspfleger / Richter bei Nachlassverfahren als Vertretung der unbekannten Erben und bei anderen Familienrechtlichen Verfahren, wie z.B. Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren, eingesetzt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein gut ausgebildeter Nachlasspfleger oder Betreuer ein wichtiger Ansprechpartner für die Erben bzw. den Klienten ist. Durch seine fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit und sein Einfühlungsvermögen vermittelt er ein Gefühl der Sicherheit und ermöglicht es dem Klienten, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.